Fachkraft Lagerlogistik - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse - Intensivkurs (IHK)
Die sogenannte Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie ermöglicht es, un- und angelernten Personen, die keine Ausbildung absolviert haben, an der regulären Abschlussprüfung teilzunehmen. Voraussetzung ist entsprechende Berufserfahrung.
Das Nachholen des Berufsabschlusses über die Externenprüfung
stellt die Externen oftmals vor besondere Herausforderungen, denn neben praktischen Fähigkeiten werden auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist daher sinnvoll.
In diesem Vorbereitungslehrgang werden Sie durch die Vermittlung vertiefter, prüfungsrelevanter Fachkenntnisse intensiv und praxisnah auf die Anforderungen der Externenprüfung zur Fachkraft Lagerlogistik vorbereitet.
Das Nachholen des Berufsabschlusses über die Externenprüfung
stellt die Externen oftmals vor besondere Herausforderungen, denn neben praktischen Fähigkeiten werden auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist daher sinnvoll.
In diesem Vorbereitungslehrgang werden Sie durch die Vermittlung vertiefter, prüfungsrelevanter Fachkenntnisse intensiv und praxisnah auf die Anforderungen der Externenprüfung zur Fachkraft Lagerlogistik vorbereitet.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.