Fachinformatiker:in, Anwendungsentwicklung - Umschulung (IHK) - 9 Monate Praktikum
Informationstechnologie (IT) und Systemsoftware gehören in allen Wirtschaftsfeldern zu den grundlegenden organisatorischen Hilfsmitteln. Der Erfolg nahezu sämtlicher Arbeitsabläufe im Alltag sowie deren Weiterentwicklung hängen von der Effektivität, Flexibilität und Anwenderfreundlichkeit der IT eines Unternehmens ab. An den Schnittstellen zwischen betrieblichen Abläufen und deren Abbildung und Steuerung durch EDV setzen Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung - kurz FIAE - die praktischen Anforderungen in komplexe Softwaresysteme um. Sie konzipieren und realisieren kundenspezifische Anwendungen; sie testen, dokumentieren und modifizieren bestehende Software, und sie entwickeln anwendungsgerechte und ergonomische Bedienoberflächen. Kunden und Benutzern stehen sie für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.