Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung
Um Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung umfassend zu betreuen, ist mehr als reine körperliche Pflege erforderlich. Genau hier kommen Betreuungskräfte ins Spiel: Sie helfen bei alltäglichen Dingen, führen einfühlsame Gespräche oder begleiten beim Spaziergang. Dieser Kurs vermittelt Ihnen alle Kenntnisse, die Sie als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen benötigen.
Bei Ihrer dortigen Arbeit werden Sie auch immer wieder mit dem Thema Sterben und Tod konfrontiert werden. Darauf gehen wir daher in diesem Kurs ganz besonders ein. Sie lernen zum einen, die betroffenen Menschen und deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten – andererseits aber auch, die psychische Belastung für Sie selbst zu minimieren, um drohendem Burn-Out entgegenzuwirken. Wir behandeln thematisch außerdem die Bedeutung von Sterberitualen sowie deren nationale und internationale Traditionen innerhalb verschiedener Kulturen.
Bei Ihrer dortigen Arbeit werden Sie auch immer wieder mit dem Thema Sterben und Tod konfrontiert werden. Darauf gehen wir daher in diesem Kurs ganz besonders ein. Sie lernen zum einen, die betroffenen Menschen und deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten – andererseits aber auch, die psychische Belastung für Sie selbst zu minimieren, um drohendem Burn-Out entgegenzuwirken. Wir behandeln thematisch außerdem die Bedeutung von Sterberitualen sowie deren nationale und internationale Traditionen innerhalb verschiedener Kulturen.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.