Pflegeberater:in nach § 7a und § 45 nach SGB XI mit Praktikum
Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem auf den anderen Tag damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.
Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut.
Zusätzlich erwerben Sie die Fähigkeit, die Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatungen nach § 45 SGB XI durchzuführen.
Die Fortbildung umfasst 'Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften', 'Case Management', 'Recht' sowie 'Organisation und Kommunikation'.
Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut.
Zusätzlich erwerben Sie die Fähigkeit, die Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatungen nach § 45 SGB XI durchzuführen.
Die Fortbildung umfasst 'Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften', 'Case Management', 'Recht' sowie 'Organisation und Kommunikation'.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.