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Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85Abs. 8 SGB XI.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Damit bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.

Weitere Infos

Kursinhalte
  • Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI 
  • Würdevoller Umgang mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
  • Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Umgang mit Menschen mit geistigen Behinderungen
  • Umgang mit Menschen, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Krankheitslehre
  • Stärkung der Empathie
  • Biographie-Arbeit
  • Erinnerungsarbeit
  • Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
  • Freizeitgestaltung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Stress- und Konfliktlösungen
  • Lehre der Erkrankungen im Alter
  • Ernährungslehre
  • Grundlagen im Umgang mit Sterben, Tod und Trauerarbeit
  • Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen
  • QM-Grundlagen
  • Verschiedene Prophylaxen
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Netzwerke im Alter, Wohnen und Wohnformen
  • Praktikum in einer voll- oder teilstationären Einrichtung
Voraussetzungen

Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent/-in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen.

Fähigkeitenerwerb

Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein weites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Damit leisten Sie einen großen Beitrag für deren Wohlbefinden und üben eine Tätigkeit mit hohem gesellschaftlichen Wert aus.

Zielgruppen

Der Kurs richtet sich an Interessenten, die eine soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

Ihr Ansprechpartner

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.

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