Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - umfangreiche Vorkenntnisse - Kompaktkurs (IHK)
Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Die Externenprüfung bietet eine Möglichkeit, auch ohne klassische Berufsausbildung einen Berufsabschluss zu erreichen: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit vorbereitet. Sie ergänzen Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit vorbereitet. Sie ergänzen Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.