Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - umfangreiche Vorkenntnisse - Kompaktkurs (IHK)
Es gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen – auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannte Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe bei ihren beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie gezielt auf die Externenprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann bzw. zur Personaldienstleistungskauffrau vorbereitet.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe bei ihren beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie gezielt auf die Externenprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann bzw. zur Personaldienstleistungskauffrau vorbereitet.
Weitere Infos
Du hast bisher nicht das passende Angebot gefunden?
Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.