Ob jemand privat eine schöne Wohnung sucht oder eine Firma nach geeigneten Büroräumen Ausschau hält: Immobilienkaufleute können dabei helfen, das passende Objekt zu finden. Auch in der Verwaltung von Immobilien werden sie als Experten in Sachen Grundstücks- und Wohnungswirtschaft beschäftigt. Sie beraten Kunden, erwerben und verwalten Immobilien, vermitteln, vermieten, verpachten oder verkaufen sie. Außerdem begleiten sie Bauvorhaben und erstellen Finanzierungskonzepte.
Umfangreiche Unterstützung inklusive
Auf dem Weg zum neuen Berufsabschluss erhalten beim IBB alle Umschüler sozialpädagogische Begleitung: Erfahrene Mitarbeiter unterstützen die Teilnehmer in persönlichen Gesprächen. Workshops zu Themen wie Zeitmanagement, Gruppenarbeit und Work-Life-Balance stehen für alle fest auf dem Stundenplan. Jobcoaches helfen außerdem bei Anschreiben und Lebenslauf und geben Tipps, wie man sich im Vorstellungsgespräch präsentieren kann.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Einen ersten Einblick in das Berufsbild bietet das nachfolgende Video: https://con.arbeitsagentur.de/prod/berufetv/detailansicht/35275
Weitere Infos
Du hast bisher nicht das passende Angebot gefunden?
Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.