Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Karriere dank Fachwirt:
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, einige Jahre Berufspraxis und sind grundsätzlich mit Ihrem Beruf zufrieden – wissen aber, dass mehr in Ihnen steckt? Dann sollten Sie über eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt nachdenken. Diese ergänzt Ihr Praxiswissen ideal mit umfangreicher Theorie und macht Sie fit für Positionen in gehobener Ebene, zum Beispiel als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen:
Diese Fachwirte übernehmen in erster Linie Führungsaufgaben in Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen oder Krankenkassen und Gesundheitszentren. Dabei ist ihr Einsatzbereich breit gefächert – sie können im Qualitäts- und Projektmanagement eingesetzt werden, Arbeitsabläufe koordinieren, Finanzierungs- und Kostenpläne erarbeiten oder Analysen erstellen. Allen Aufgaben gemeinsam ist der direkte Umgang mit ihren Mitarbeitern, daher ist eine kompetente Personalführung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen.
Der Lehrgang zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Weitere Infos
Du hast bisher nicht das passende Angebot gefunden?
Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.