Klimaschutz und Energieeffizienz gewinnen gerade vor dem Hintergrund aktueller klima- und energiepolitischer Zielsetzungen an Bedeutung. Zunehmende Verbrauchernachfragen und die Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung und sachverständiger Betreuung energieeffizienter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt.
Besonders im bisher vernachlässigten Sektor der Nichtwohngebäude (wie z. B. Industrie- und Gewerbegebäude, Schulen, Hallenbäder, Krankenhäuser) steckt noch ein enormes Energieeinspar-Potenzial. Die ca. 2,7 Millionen beheizten Nichtwohngebäude (ohne Industrie) in Deutschland, die ca. 13 % des Gebäudebestandes ausmachen, sind für mehr als ein Drittel des gebäudebezogenen Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Das macht Energieberater für bestehende Nichtwohngebäude zu gefragten Experten.
Der Kurs ist eine Erweiterung des Energieberaters für Wohngebäude auf den Bereich Nichtwohngebäude. Er ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599.
Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.