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Produktvisualisierung in der 3D-Software Blender

Produktvisualisierung ist heute in vielen Bereichen kaum wegzudenken. Von Verpackungen über Kataloge bis hin zu Architektur-Visualisierungen werden fotorealistische Darstellungen und Animationen digital und computergeneriert mit 3D-Software erzeugt.

Mit der 3D-Grafiksuite Blender lassen sich Körper modellieren, texturieren und animieren. Ebenso können Videoschnitt und Motiontracking sowie Sculpting und Realtime Rendering umgesetzt werden. Mit ihrem großen Umfang an Anwendungsmöglichkeiten erfreut sich die Open-Source-Software großer und weiter wachsender Beliebtheit. In dieser Qualifizierung erlernen und erproben Sie fortgeschrittene Techniken, um reale Produkte mit Blender zu visualisieren. Sie werden mit den Arbeitsweisen vertraut gemacht, die zur Visualisierung von Produkten nötig sind, und üben praktisch 3D-Modellieren und -Visualisieren für die Medien-, Werbe- und Filmbranche.

Weitere Infos

Kursinhalte
  • Produktmodell nach Blue-Prints erstellen (Modellieren nach Vorlage); Visualisieren und Einbinden in Hintergrundbilder
  • Modelle aus CAD-Daten übernehmen, aufbereiten und visualisieren
  • Produktanimationen erstellen
  • Einführung in das Physics-System und Simulationen
  • Sculpting (Basics)
Voraussetzungen

Teilnehmende müssen über gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B2) und grundlegende Englischkenntnisse verfügen. Erfahrungen im Umgang mit Computern werden vorausgesetzt. Eine Affinität zu oder Ausbildung in einem Kreativberuf sollte vorhanden sein. Dieser Kurs setzt die im Grundkurs vermittelten Fähigkeiten voraus, oder alternativ wird eine Eignungsprüfung vorangestellt.

Fähigkeitenerwerb

Durch die praxisorientierte Weiterbildung bereiten Sie sich bestmöglich auf die Anwendung im Beruf vor. Fortgeschrittene Fachkenntnisse zum Erstellen und Visualisieren von realen Produkten (Digital Twins) ermöglichen Ihnen eine Anstellung in verschiedenen Branchen. Dazu gehören das Produkt- und Industriedesign, die Architektur, das Film- und Kommunikationsdesign, das Gamedesign, aber auch die Textil-Industrie. Die branchenübergreifenden Tätigkeitsmöglichkeiten resultieren auch aus starken Überschneidungen mit den Inhalten, Techniken und Zielsetzungen all dieser Bereiche. Erwerben Sie das nötige Fachwissen und empfehlen Sie sich für die attraktiven Jobs der Zukunft!

Zielgruppen

Diese Weiterbildung richtet sich an Personen, die 3D-Objekte erstellen und visualisieren wollen.
Beruflich relevant ist sie für Beschäftigte in folgenden Berufsgruppen: Werbeagenturen, Werbeabteilungen größerer Firmen, Marketingfachleute, Architekten, Bauzeichner, Grafiker und Designer für Print und Web, Druckereien, Profifotografen mit eigenen Studios, Industriedesigner, Produktdesigner, Verpackungsdesigner sowie Beschäftigte im Bereich Mode und Fashion.
Berufe sind beispielsweise: Designer, Mediengestalter Digital und Print, Mediengestalter Gestaltung und Technik, Architekten, Bauzeichner, Produktdesigner, Verpackungsdesigner, Kommunikations- und Grafikdesigner sowie die zugehörigen Assistenzberufe.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

Ihr Ansprechpartner

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.

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