Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit verlängertem Praktikum
Allen Menschen, die Freude daran haben, sich mit älteren, kranken oder behinderten Personen zu beschäftigen, bietet sich eine ideale Berufsperspektive außerhalb der reinen Pflege: Sie können sich zur Betreuungskraft weiterbilden lassen. Betreuungskräfte, teilweise auch Alltagsbegleiter genannt, arbeiten in erster Linie in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und werden überall dort eingesetzt, wo keine eigentliche Pflegeleistung notwendig ist. Sie kümmern sich um die Freizeitgestaltung der Heimbewohner und malen oder basteln mit ihnen, machen Musik und Ausflüge oder lesen ihnen vor.
Dieser Kurs zeichnet sich durch ein verlängertes Praktikum aus. Die Standard-Weiterbildung zur Betreuungskraft sieht ein zweiwöchiges Praktikum während des laufenden Moduls vor; hier haben wir das Praktikum von zwei auf sechs Wochen verlängert, um Ihnen einen intensiveren Einblick in den Berufsalltag zu ermöglichen und wichtige, praktische Erfahrungen zu sammeln.
Dieser Kurs zeichnet sich durch ein verlängertes Praktikum aus. Die Standard-Weiterbildung zur Betreuungskraft sieht ein zweiwöchiges Praktikum während des laufenden Moduls vor; hier haben wir das Praktikum von zwei auf sechs Wochen verlängert, um Ihnen einen intensiveren Einblick in den Berufsalltag zu ermöglichen und wichtige, praktische Erfahrungen zu sammeln.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.