Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation Umgang mit geistig Beeinträchtigten
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Zu den genannten Inhalten lernen Sie ein Verständnis der verschiedenen Entwicklungsstufen bei Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen zu entfalten. So werden die für viele fremd anmutenden Handlungen verständlich. Sie erwerben Sensibilität für das Thema und befassen sich auch mit möglichen Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten. Als Mitarbeiter:in im Berufsalltag kommen Sie in den betreuenden Berufen immer wieder mit Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen in Berührung. Durch diese Zusatzqualifikation gelingt Ihnen der Umgang mit den genannten Menschen besser und Sie empfehlen sich dadurch zusätzlich bei potenziellen Arbeitgebern.
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Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.