Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation Demenz verstehen
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum § 53b SGB (ehemals § 87b und § 53c SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Der Inhalt zum Modul Demenz verstehen – der Umgang mit Betroffenen im Alltag vermittelt Ihnen Kenntnisse rund um das Thema Demenz. Sie lernen die Ursachen, die Entstehung, die Symptome und den Verlauf kennen. Nachdem Sie das Krankheitsbild verstehen, erwerben Sie Kompetenzen im Umgang mit Demenz – wie Sie betroffene Menschen mit unterschiedlichen Methoden unterstützen und begleiten.
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Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.