Steuerfachangestellte:r - Umschulung (StBK) in Teilzeit - 18 Monate Praktikum
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Als Fachkräfte unterstützen sie die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungstätigkeit von Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungssektor oder dem privaten Bereich. Das Aufgabenfeld umfasst Büro- und Verwaltungsarbeiten sowie steuerfachbezogene Tätigkeiten. Zunehmend rückt bei Steuerfachhelfern der Umgang mit Mandanten, Unternehmen, Finanzämtern, Behörden und Krankenkassen in den beruflichen Alltag. Mit der Digitalisierung nimmt die Arbeit mit elektronischen Belege sowie die Kommunikation insbesondere mit den Finanzämtern im Rahmen des Datenaustausches zu.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von 18 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Steuerberaterkammer (StbK).
Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!
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Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.