Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Umschulung (IHK) in Teilzeit - 12 Monate Praktikum
Tourismuskaufleute beraten und informieren Kunden zu touristischen Angeboten in den verschiedenen Urlaubsländern, zu Flügen, Pauschalreisen und Veranstaltungen. Sie ermitteln Reiseverbindungen und Reiseangebote, kalkulieren Preise und führen Umbuchungen und Stornierungen durch. Außerdem entwickeln, vermitteln und verkaufen sie touristische Produkte und Dienstleistungen und beantworten Fragen zu Zoll-, Fremdwährungs-, Versicherungs- oder Passvorschriften. Neben Urlaubs-, Kur- und Geschäftsreisen stellen sie auch individuelle Reisepakete zusammen. Damit eröffnen sich für Tourismuskaufleute viele Einsatzmöglichkeiten in einem spannenden und abwechslungsreichen Berufsfeld mit Zukunft.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 9 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!
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Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.