6 Monate (Vollzeit), 1 Jahre (Teilzeit)

Geprüfter Berufspädagoge - Geprüfte Berufspädagogin (IHK)

Berufspädagogen planen und organisieren die betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozesse. Sie sind verantwortlich für die Verbesserung und Neukonzeption von Weiterbildungsmaßnahmen zum Beispiel bei neuen Qualifikationsanforderungen im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0. Dazu gehören auch die Feststellung des unternehmensspezifischen Qualifikationsbedarfs und die Planung und Durchführung von Personalentwicklungskonzepten. Zudem sind Berufspädagogen für die Betreuung und Beratung von Auszubildenden und Beschäftigten in Lernprozessen zuständig, begleiten Lernzielkontrollen und geben Feedback. Weiter gestalten sie das Aus- und Weiterbildungsmarketing und sind in Rahmen von Evaluationen für das Bildungscontrolling zuständig.

Weitere Infos

Kursinhalte

Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:

  • Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Planungsprozesse
  • Managementprozesse

Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:

  • Berufsausbildung
  • Weiterbildung
  • Personalentwicklung und -beratung

Prüfungsteil Spezielle berufspädagogische Funktionen

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann/-kauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

Fähigkeitenerwerb

Geprüfte Berufspädagogen verfügen über ein fundiertes pädagogisches Wissen und können daher sowohl in Unternehmen als auch bei Bildungsträgern, Kammern oder in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. In Unternehmen übernehmen sie die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung und Personalentwicklung in leitender Funktion. Bei Bildungsträgern gestalten sie Bildungskonzepte und sind für die Leitung, Durchführung und Betreuung von Bildungsmaßnahmen und Teilnehmenden verantwortlich. Diese universellen Fachkompetenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, führende Positionen im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen.

Zielgruppen

Zielgruppe sind Personen mit einer Fortbildungsabschluss in einem kaufmännischen, technischen oder pädagogischen Beruf und mit berufs- und arbeitspädagogischen Vorkenntnissen.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter

Ansprechpartner:in

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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