Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Karriere dank Fachwirt:
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, einige Jahre Berufspraxis und sind grundsätzlich mit Ihrem Beruf zufrieden – wissen aber, dass mehr in Ihnen steckt? Dann sollten Sie über eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt nachdenken. Diese ergänzt Ihr Praxiswissen ideal mit umfangreicher Theorie und macht Sie fit für Positionen in gehobener Ebene, zum Beispiel als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Das macht ein/-e Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen:
Diese Fachwirte übernehmen in erster Linie Führungsaufgaben in Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen oder Krankenkassen und Gesundheitszentren. Dabei ist ihr Einsatzbereich breit gefächert – sie können im Qualitäts- und Projektmanagement eingesetzt werden, Arbeitsabläufe koordinieren, Finanzierungs- und Kostenpläne erarbeiten oder Analysen erstellen. Allen Aufgaben gemeinsam ist der direkte Umgang mit ihren Mitarbeitern, daher ist eine kompetente Personalführung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen.
Der Lehrgang zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
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Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.