Kaufmann*frau im E-Commerce – TQ3: Produkt- und Sortimentsmanagement
Teilqualifizierung zur schrittweisen Qualifizierung bis zum Berufsabschluss Kaufmann*frau im E-Commerce
Kaufleute im E-Commerce sind Experten im Bereich des Online-Handels. Sie sind verantwortlich für die Durchführung von E-Commerce Aktivitäten wie die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, die Gestaltung von Werbekampagnen, die Pflege von Social-Media Kanälen sowie die Abwicklung von Bestellungen und Zahlungen. Ein*e erfolgreiche*r Kaufmann*frau im E-Commerce verfügt über ein tiefes Verständnis für digitale Technologien, Online-Marketing und Kundenverhalten. Sie sind zudem in der Lage, schnell auf Veränderungen in der Branche zu reagieren und Trends zu erkennen. Eine ausgeprägte Kundenorientierung und Servicequalität sind ebenfalls von großer Bedeutung, um die Zufriedenheit der Kunden zu gewährleisten und langfristige Beziehungen aufzubauen. In der TQ 3 lernen Sie das Produkt- und Sortimentsmanagement im E-Commerce kennen. Dieses umfasst die Entwicklung und Verwaltung des Produktportfolios sowie die Optimierung der Sortimentsstrategie, um den Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.