Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH ist bemüht, ihre Website www.online-weiterbilden.com, im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.03.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Marketingabteilung der bfz gGmbH.

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unwirksamkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV

  • Automatisch generierte PDFs (Themenkatalog als PDF, PDF von Bildungsprodukten): Die darin enthaltenen Informationen sind vollständig auf der Webseite zu finden. Im 2. Halbjahr 2025 wird eine technische Lösung zur Generierung barrierefreier PDF realisiert.
  • Zum Download angebotene PDFs: Dokumente werden sukzessiv überarbeitet und zukünftig nur noch barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  • Eingebundene Videos: Fehlende oder unzureichende textuelle Beschreibungen und Untertitel werden zeitnah ergänzt. Audiodeskriptionen können aus Gründen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (unverhältnismäßig hohe Aufwendungen) derzeit nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternative

Sollten Probleme bezüglich nicht barrierefreier Inhalte bestehen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Erklärung.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter marketing@bfz.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de.