3 Monate (Vollzeit), 6 Monate (Teilzeit)

Energieeffizienz Experte für Wohngebäude

Der Bedarf an fachgerechter, geförderter Energieberatung wächst und erfordert professionelles Know-how. Energieberater betrachten vor allem die technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften von Heizung, Dämmung, Lüftung, Klima- und Sanitäranlagen, um Optimierungsmöglichkeiten abzuleiten.

Die Qualifizierung endet im ersten Teil mit der Erstellung eines Energieberaterberichts an einem Objekt. Im zweiten Teil der Maßnahme beschäftigen Sie sich mit der Durchführung sachkundiger Baubetreuung, Bauüberwachung und Qualitätssicherung im Rahmen von energetischer Sanierung an Gebäuden und haustechnischen Anlagen.

Mit dieser Weiterbildung erlangen Sie die Zusatzqualifikation laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Tätigkeit als Energieberater für Wohngebäude. Zusammen mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, haben Sie die Möglichkeit, sowohl förderfähig zu sein als auch Energieausweise im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude ausstellen zu können.

Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude listen zu lassen sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.

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    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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