3 Monate (Vollzeit), 3 Monate (Teilzeit)

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehem. § 87b) mit Zusatzqualifikation Sterbe- und Trauerbegleitung

Um Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung umfassend zu betreuen, ist mehr als reine körperliche Pflege erforderlich. Genau hier kommen Betreuungskräfte ins Spiel: Sie helfen bei alltäglichen Dingen, führen einfühlsame Gespräche oder begleiten beim Spaziergang. Dieser Kurs vermittelt Ihnen alle Kenntnisse, die Sie als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen benötigen.

Bei Ihrer dortigen Arbeit werden Sie auch immer wieder mit dem Thema Sterben und Tod konfrontiert werden. Darauf gehen wir daher in diesem Kurs ganz besonders ein. Sie lernen zum einen, die betroffenen Menschen und deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten – andererseits aber auch, die psychische Belastung für Sie selbst zu minimieren, um drohendem Burn-out entgegenzuwirken. Wir behandeln thematisch außerdem die Bedeutung von Sterberitualen sowie deren nationale und internationale Traditionen innerhalb verschiedener Kulturen.

Weitere Infos

Kursinhalte

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

  • Grundlagen des §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sowie § 45a und b nach SGB XI
  • Stärkung der Empathie, Arbeiten mit der Biografie
  • Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
  • Kommunikation, Stress- und Konfliktlösungen
  • Erkrankungen im Alter, Ernährung, Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen

Sterbe- und Trauerbegleitung

  • Sterbebegleitung
  • Teile aus der Palliative Care
  • Hospizbewegung
  • Umgang mit Schmerz, Tod, Trauerarbeit
  • Kulturelle Unterschiede beim Abschied

Sterbe- und Trauerbegleitung - Vertiefung

  • Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Begleitung von Angehörigen (z.B. Kindern)
  • Vertiefung der Palliativversorgung
  • Vertiefung Hospizbewegung
  • Sterbeprozess
  • Sterberituale und Traditionen
Voraussetzungen

Teilnehmer sollten belastbar sein und soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen aufweisen. Vor Beginn des Kurses finden Sie in einem fünftägigen Praktikum heraus, ob Sie für den Umgang mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen geeignet sind und Ihnen die Arbeit Freude bereitet. Gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt.

Wichtiger Hinweis für Praktika: Seit dem 16. März 2022 gilt in vielen Praktikumsbetrieben eine einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht.

Fähigkeitenerwerb

Qualifizierte Betreuungskräfte werden in Pflegeeinrichtungen und in der privaten häuslichen Pflege dringend gesucht. Bringen die Bewerber dann noch Zusatzkenntnisse wie zum Beispiel als Sterbe- und Trauerbegleiter mit, sind ihre Beschäftigungsaussichten ausgezeichnet. Nutzen Sie Ihr Potenzial auf diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld!

Zielgruppen

Dieses Angebot richtet sich an Interessenten für die Arbeit als Betreuungskraft, die zudem zusätzliches Wissen zur Sterbe- und Trauerbegleitung erwerben möchten.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter

Ansprechpartner:in

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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