Der Kurs vermittelt Kenntnisse zur Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit internationaler Lieferketten, einschließlich Distributionsnetzen, Transportlösungen, Zollabwicklung und Compliance. Anforderungen der Luft- und Seefracht, Risikomanagement sowie Anwendung von LKSG und IATA-Vorschriften werden behandelt.
Das nachhaltige Lieferkettenmanagement nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist wichtig für unternehmerische Verantwortung und Compliance. Der Kurs vermittelt Anforderungen des Lieferkettengesetzes und deren praktische Umsetzung, einschließlich Risikoanalysen und Berichterstattung.
Sie erwerben Kenntnisse in Supply-Chain-Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Projektmanagement. Inhalte umfassen Methoden zur Risikominderung, Krisenmanagement und Kontinuitätsplanung, unterstützt durch praktische Fallstudien.
Dieser Kurs richtet sich an Fachleute aus Industrie, Handel, Logistik, Beschaffung, Einkauf und Materialwirtschaft. Sie lernen, Supply-Chain-Strategien zu entwickeln, Risiken zu minimieren und moderne Methoden wie Kanban, Andon sowie JIS/JIT zur Produktionssteuerung einzusetzen. Der Kurs vertieft Ihr Wissen in Lean Management, Six Sigma und TOC, um Prozessqualität und Effizienz zu steigern. Besondere Aufmerksamkeit wird der Beschaffung gewidmet, einschließlich Marktanalyse und Vertragsmanagement.
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Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.