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Energieberater/-in für bestehende Nichtwohngebäude

200 Unterrichtseinheiten | Start: 31.08.2026 | 4 Wochen (Vollzeit), 2 Monate (Teilzeit) | Vollzeit / Teilzeit

Klimaschutz und Energieeffizienz gewinnen gerade vor dem Hintergrund aktueller klima- und energiepolitischer Zielsetzungen an Bedeutung. Zunehmende Verbrauchernachfragen und die Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung und sachverständiger Betreuung energieeffizienter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt.

Besonders im bisher vernachlässigten Sektor der Nichtwohngebäude (wie z. B. Industrie- und Gewerbegebäude, Schulen, Hallenbäder, Krankenhäuser) steckt noch ein enormes Energieeinspar-Potenzial; die ca. 2,7 Millionen beheizten Nichtwohngebäude (ohne Industrie) in Deutschland, die ca. 13 % des Gebäudebestandes ausmachen, sind für mehr als ein Drittel des gebäudebezogenen Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Damit sind Energieberater für bestehende Nichtwohngebäude gefragte Experten.

Der Kurs ist eine Erweiterung des Energieberaters für Wohngebäude auf den Bereich Nichtwohngebäude. Er ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599.

Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude listen zu lassen, sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.


Weitere Infos

Kursinhalte
  • GEG, EU-Gebäuderichtlinie, DIN V 18599, EDL-Gesetz
  • Grundlagen der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden
  • Wärmedämmstoffe und -systeme von Fassadensystemen
  • Heizungstechnik in Nichtwohngebäuden
  • Warmwasserbereitung in Nichtwohngebäuden
  • Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden
  • Überblick Kältetechnik
  • Beleuchtungssysteme
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Fördermöglichkeiten
  • Ausschreibung/Vergabe
  • Qualitätskontrolle/Abnahme
  • Erstellung eines Energieberaterberichtes mit mündlicher Prüfung
  • Schriftliche Abschlussprüfung
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG.

Dieses Modul bildet die Inhalte des Vertiefungsmoduls für Nichtwohngebäude ab.

Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie im Modul U-2347 Energieberater/-in Professional finden.

Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie in diesem Fall im Modul U-2894 Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude finden.

Entsprechende Erfahrung und Berufspraxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Die Teilnehmer sollten den täglichen Umgang mit dem PC gewohnt sein und das Sprachlevel Deutsch C1 besitzen.

Fähigkeitenerwerb

Energieberater für Nichtwohngebäude finden Beschäftigung in Energieberatungsunternehmen, bei Ingenieur- und Architekturbüros, aber auch in der öffentlichen Verwaltung. Spezielle Gesetzgebungen und die Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude tragen zu einer wachsenden Nachfrage an fachgerechter, geförderter Energieberatung bei. Ebenso ist eine sachkundige Baubetreuung und -überwachung bei energetischer Gebäudesanierung immer öfter gefragt. Komplexe Bautechnik und Arbeitsabläufe sowie die ständige Weiterentwicklung der Anlagentechnik erfordern professionelles Know-how.

Wenn Sie die nötige Grund- und Zusatzqualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG für den Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude mitbringen, dann können Sie sich nach dem erfolgreichen Besuch der Weiterbildung für den Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude listen lassen.

Zielgruppen

Die Weiterbildung richtet sich an alle, die die berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG erfüllen, etwa Architekten und Ingenieure technischer oder naturwissenschaftlicher Fachgebiete. Ebenso in Frage kommen Meister sowie Techniker für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder eines, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Fachkräfte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

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    Für allgemeine Fragen

    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist.

    Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert.

    Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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    Eine Übersicht unserer Unternehmen, deren Themen und Datenschutzinformationen findest du unter: www.bbw.de/bbw-unternehmensgruppe

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