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Betrieblicher Datenschutz

100 Unterrichtseinheiten | Start: 03.08.2026 | 2 Wochen (Vollzeit), 4 Wochen (Teilzeit) | Vollzeit / Teilzeit
Datenschutz basiert auf dem Datenschutzrecht, das in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und europaweit durch die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt ist. Die Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes ist ein wesentlicher Aspekt der Rechtssicherheit in Unternehmen.

Dazu gehört in vielen Fällen auch die Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten, wenn etwa personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist. Datenschutzbeauftragte analysieren die betrieblichen Vorgänge auch im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Gesetze. Sie legen geeignete Maßnahmen fest und organisieren und dokumentieren den betrieblichen Datenschutz.

In dieser Qualifizierung lernen Sie zunächst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und ihre Umsetzung im beruflichen Alltag kennen. Ebenso erlangen Sie Kenntnisse über Ihre persönlichen Rechte und Pflichten.

Der zweite Teil bereitet Sie gezielt auf die Funktion als Datenschutzbeauftragte:r vor. Sie beschäftigen sich intensiv mit den Aufgaben auf dieser wichtigen Position und erwerben das nötige Know-how.

Weitere Infos

Kursinhalte
  • Definition und gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
  • Grundprinzipien und betriebliche Umsetzung des Datenschutzes
  • Technisch-organisatorischer Datenschutz
  • Entwicklungen und Risiken im Datenschutz
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
  • Personenbezogene Daten EU-DSGVO und BDSG
  • Der Datenschutzbeauftragte (DSB): Aufgaben, Folgeabschätzung, Risikobewertung, Schutzstufenkonzept
  • Auftragsverarbeitung
  • Personenbezogene Daten international
  • Datenschutz im Personalwesen – Bewerbungsverfahren
  • Vertragliche Regelungen mit Dienstleistern
  • Schulungen und Unterweisungen im Datenschutz
  • Datenschutzkonzept und Datenschutzhandbuch
  • Mindestregelungen im betrieblichen Datenschutz
  • Sanktionen
Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden PC- und Office-Grundkenntnisse sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.

Kenntnisse im Bereich Datenschutz inkl. Weiterbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten bilden in der Regel eine Zusatzqualifikation für Fachkräfte aus Organisation, Management und anderen Mitarbeitern und sprechen damit eine große potenzielle Zielgruppe an.



Fähigkeitenerwerb

Zu den vielen Zusatzqualifikationen, die Arbeitgeber heute gern sehen, gehört der sichere Umgang mit Kunden- und Unternehmensdaten. Durch die zusätzliche Qualifizierung als Datenschutzbeauftragter können Sie Ihr potenzielles Einsatzfeld erweitern, zumal entsprechende Kenntnisse aktuell in allen Branchen und Regionen gefragt sind. Nutzen Sie die beruflichen Chancen, die für Sie darin stecken!

Zielgruppen

Angesprochen sind EDV-Verantwortliche, Führungskräfte sowie administrative Kräfte mit erweiterten Kompetenzen.

  • Akademiker*innen
  • Beschäftigte
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

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    Eine Übersicht unserer Unternehmen, deren Themen und Datenschutzinformationen findest du unter: www.bbw.de/bbw-unternehmensgruppe

    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist.

    Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert.

    Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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    – mit der LOU!S-KI.