Weiterbildungsgeld

Erfahre alles, was du über Weiterbildungen mit Bürgergeld wissen musst! Wir beantworten alle deine Fragen zu diesem Thema und informieren dich über die verschiedenen Voraussetzungen und Möglichkeiten. Sei jetzt bereit, dein Wissen zu erweitern und deine Karriere auf die nächste Stufe zu bringen!

Das Bürgergeld mit Weiterbildung bietet dir nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, dich beruflich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben. So kannst du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und dich für interessante Jobs qualifizieren. Seit dem 01.07.2023 bekommst du monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Wie du die Förderung erhältst, erfährst du hier oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Expert:innen. Unser vielfältiges LOU!S Bildungsangebot bietet genau die Weiterbildung, die zu dir passt. Nutze jetzt deine Karrierechancen und verbessere deine beruflichen Perspektiven!

So einfach bekommst du das Weiterbildungsgeld

Wir unterstützen dich gerne bei einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung wie einer Umschulung, Teilqualifzierung oder Vorbereitung auf die Externenprüfung. Dabei erhältst du monatlich unbürokratisch und ohne zusätzlichen Antrag das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Seit dem 01.07.2023 wird die Förderung anrechnungsfrei zum Regelbedarf automatisch ausgezahlt. Du erhältst die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu deinen Regelleistungen von der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Wir bieten auch weitere Maßnahmen wie individuelle Coachings zur Unterstützung deines Fortschritts an. Wir beraten dich gerne schon heute, um das passende Bildungsangebot für dich zu finden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn du eine Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes in Anspruch nehmen willst, solltest du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
  • Du bist Angestellte:r und hast Anspruch auf SGB II-Leistungen.

Dein Jobcenter oder deine Agentur für Arbeit ist für die Prüfung deines Anspruchs zuständig. Falls du unsicher bist, ob du diese Förderung in Anspruch nehmen kannst, helfen wir dir gerne weiter und beraten dich umfassend.

Das Weiterbildungsgeld kompakt erklärt

​​​​​Für diese Angebote gilt die Förderung: 

  • Du bekommst 150 Euro Weiterbildungsgeld für Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf eine Externenprüfung. 

Gerne unterstützen wir dich dabei, die für dich passende Weiterbildung zu finden.
Gemeinsam bringen wir deine Karriere in Schwung - ruf uns an! 

Die Vorteile des Bürgergelds

  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen werden mit 150 Euro pro Monat unterstützt.
  • Die Förderung wird ohne Antrag unkompliziert überwiesen.
  • Durch Fokus auf Weiterbildung und Berufsabschluss können individuelle Karrierechancen erhöht werden.
  • Coachings werden angeboten, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Lass dich beraten!

Gerne beantworten wir deine Fragen und helfen dir, die passende Weiterbildung zu finden.

Ruf uns einfach an unter 0800 5015699 (gebührenfrei) oder sende eine E-Mail an beratung@online-weiterbilden.com. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir!

Häufig gestellte Fragen

Ich erhalte kein Bürgergeld - habe ich trotzdem Anspruch auf die finanzielle Förderung?

Beziehst du Arbeitslosengeld I, kannst du die Förderung deiner berufsabschlussbezogenen Weiterbildung in Anspruch nehmen. Das heißt du bekommst das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. 

 

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Form staatlicher sozialer Hilfe, auf die erwerbsfähige und bedürftige Personen Anspruch haben. Wenn du bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehst, musst du keine neuen Anträge stellen. Zusätzlich zu deinem regulären Regelbedarf kannst du das Weiterbildungsgeld erhalten.

 

Wo beantrage ich das Bürgergeld?

Du kannst das Bürgergeld bei deinem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen.

 

Ab wann kann ich das Bürgergeld beantragen?

Seit dem 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt. Du kannst nun einen Antrag auf Bürgergeld bei deinem zuständigen Jobcenter stellen.

 

Wie kann ich den Antrag auf Bürgergeld stellen?

Um das Bürgergeld zu beantragen, kannst du den eService entweder auf der Internetseite deines Jobcenters oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Der Antrag stellt die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes dar, wenn du erstmals Grundsicherung beantragst. Bei Bewilligung wird das Bürgergeld grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

 

 

 

Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Ja! Wenn du eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvierst, hast du Anspruch auf monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Bürgergeld.

 

 

Bekomme ich auch bei einer Umschulung Bürgergeld?

Ja! Sobald du eine Umschulung startest, bekommst du seit dem 01.07.2023 zusätzlich zu deinem Regelbedarf monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld.

 

 

Ab wann bekomme ich Weiterbildungsgeld für meine Weiterbildung?

Seit dem 01.07.2023 erhältst du den monatlichen Beitrag, in der Regel wenn deine Weiterbildung startet.

 

Welche Weiterbildung oder Umschulung wird im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes gefördert?

Es werden gezielt Weiterbildungen gefördert, die zu einem Berufsabschluss führen oder die langfristig die Jobchancen verbessern wie Umschulungen oder Teilqualifizierungen. LOU!S bietet dir eine breite Auswahl an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen an. Wir beraten dich gerne.

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Weiterbildungsgeld: Startest du eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung, erhältst du ab dem 01.07.2023 eine monatliche Förderung in Höhe von 150 Euro.

 

Wie viel Geld bekomme ich für meine Weiterbildung beziehungsweise Umschulung pro Monat?

Du erhältst für deine Umschulung beziehungsweise berufsabschlussbezogene Weiterbildung monatlich 150 Euro zusätzlich zu deinem Regelsatz.

Wie lange wird das Geld an mich ausgezahlt?

Du bekommst die Förderung bis zum Ende deiner Weiterbildung.