Dauer:

Buchführung 2

Bilanzierung

Mit dieser Weiterbildung vertiefen Sie Ihr Wissen in der Buchführung. Als Buchhalter*in profitieren Sie langfristig von krisensicheren Job-Aussichten. Je fundierter Ihr Fachwissen ist, desto größer sind Ihre Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen. 

Weitere Infos

Kursinhalte

Buchführung II:

  • Bücher der Buchhaltung
  • Belegorganisation
  • Bestandsveränderungen
  • Buchungssätze
  • Umsatzsteuer - Vorsteuer
  • Bilanzierung
  • Privatentnahmen
Voraussetzungen
  • Sicherer PC-Umgang: das Speichern und Verwalten von Dateien sowie die Bedienung von Windowsfenstern muss bekannt sein
  • Grundlegende mathematische Kenntnisse (Prozent- und Zinsrechnung)
  • Grundlegender Umgang mit Excel
  • Gutes Sprachniveau (mind. B2)
Fähigkeitenerwerb

Sie beherrschen die Grundlagen der Buchführung.

Zielgruppen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Arbeitssuchende
  • Berufsrückkehrer*innen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Berufsgenossenschaften
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Renten- und Unfallversicherungsträger
  • Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
  • Sonstige - wir beraten Sie gern

Nächste Kurstermine

12.08.2024 - 23.08.2024 (vormittags)
26.08.2024 - 30.08.2024 (ganztags)
07.10.2024 - 18.10.2024 (vormittags)

Ihr Ansprechpartner

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.

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