Fachkraft Lagerlogistik - Umschulung (IHK) - 9 Monate Praktikum
Hier dreht sich alles um die Kernaufgabe der Logistik: die richtigen Güter zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Menge am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen - und das zu möglichst niedrigen Kosten. Fachkräfte für Lagerlogistik nehmen Güter an, kontrollieren sie und lagern sie sachgerecht. Sie stellen Lieferungen und Tourenpläne zusammen, verladen und versenden Güter. Dazu müssen sie über umfassende wirtschaftlich-organisatorische Kenntnisse verfügen, um geeignete Lieferanten und Lieferwege zu ermitteln und logistische Prozesse zu optimieren. Fachleute für Lagerlogistik sind dabei in vielen Branchen beschäftigt. Infrage kommen prinzipiell alle Betriebe, die über eine Lagerhaltung verfügen.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!
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Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.