Geprüfte:r Immobilienfachwirt:in (IHK)
Bei Arbeitgebern sind Geprüfte Immobilienfachwirte beliebt, da sie vorhandenes Praxiswissen mit umfangreicher Theorie kombinieren. Hierbei handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung, mit der all jene ein Stück auf der Karriereleiter nach oben steigen können, die eine klassische Ausbildung absolviert haben, Berufserfahrung mitbringen und Lust auf eine anspruchsvollere Tätigkeit haben.
Das machen Geprüfte Immobilienfachwirte:
Die Aufgaben von Immobilienfachwirten könnte man salopp auch als ‚Immobilienmakler 2.0‘ bezeichnen. Denn zu allen klassischen Aufgaben eines Immobilienverwalters und -beraters (wie Organisation, Planung und Beratung) kommen noch viele andere hinzu: Personalführung und betriebswirtschaftliches Denken genauso wie Marktbeobachtung und Öffentlichkeitsarbeit. Dieser Lehrgang bereitet Sie also optimal auf künftige Fach- und Führungspositionen oder eine Selbstständigkeit in der Immobilienbranche vor.
Die Fortbildung zum:zur Geprüften Immobilienfachwirt:in schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6.
Weitere Infos
Live-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist.
Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert.
Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.