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Geprüfte:r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)

1200 Unterrichtseinheiten | Start: 12.10.2026 | 6 Monate (Vollzeit), 1 Jahr (Teilzeit) | Vollzeit / Teilzeit
Karriere dank Fachwirt:
Die Qualifikation zum Fachwirt ist in der Wirtschaft sehr gefragt, denn sie vereint das berufsspezifische Fachwissen aus der klassischen Ausbildung mit betriebswirtschaftlichem Know-how. So sind Absolventen dieser Aufstiegsfortbildung optimal auf den nächsten Karriereschritt vorbereitet: auf ihren Einsatz als Führungskraft im mittleren Management.

Das machen Geprüfte Personalfachkaufleute:
Personalfachkaufleute sind verantwortlich für Personalbüros, Personalverwaltungen oder aber für einzelne Aufgabenbereiche im Rahmen des Personalwesens. Sie sorgen für eine optimale Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation und bearbeiten arbeitsrechtliche Sachverhalte. Im Rahmen der Personalbeschaffung sind sie für die Bestimmung der Qualifikationsanforderungen verantwortlich, wählen Bewerber aus und führen Einstellungsgespräche. Weiter planen sie den Personalbedarf, den Personaleinsatz und die Personalentwicklung und führen entsprechende Maßnahmen durch. Sie beraten die Geschäftsleitung in Personalfragen und wirken bei Projekten im Personalwesen mit.

Die Weiterbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann / zur Geprüften Personalfachkauffrau schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6.

Weitere Infos

Kursinhalte

Personalarbeit organisieren und durchführen:

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden,
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten,
  • Prozesse im Personalwesen gestalten,
  • Projekte planen und durchführen,
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen,
  • Beraten und Fachgespräche führen,
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen,
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen:

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden,
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen,
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen,
  • Sozialversicherungsrecht anwenden,
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten,
  • Personalbeschaffung durchführen,
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen:

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten,
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln,
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen,
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

Personal- und Organisationsentwicklung steuern:

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und
  • Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen,
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen,
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen,
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten,
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Vorbereitung auf die externe Prüfung.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf  der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweisen kann.

Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Personalwesen/Personalmanagement aufweisen. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

Fähigkeitenerwerb

Eine Weiterbildung zum/zur Personalfachmann/-frau bereitet Sie optimal auf Führungs- und Steuerungsaufgaben im Personalwesen vor. Durch den anerkannten Abschluss verbessern sich Ihre Aufstiegschancen und Gehaltsaussichten. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in allen Bereichen des Personalwesens bei Unternehmen und Behörden, da die Ausbildung sehr breit gefächert ist. Die vermittelten fachlichen Kompetenzen befähigen Sie dazu, Entscheidungsprozesse im Rahmen betrieblicher Strukturen zu planen und zu steuern, Personalmarketingkonzepte zu erstellen und Controlling-Aufgaben zu übernehmen. Des Weiteren führen Sie Mitarbeiter, fördern deren berufliche Entwicklung und wirken bei der betrieblichen Ausbildung mit.

Zielgruppen

Diese Weiterbildung richtet sich an Personen aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung mit Berufspraxis in den Bereichen Personalwesen/Personaldienstleistung/Personalmanagement.

  • Arbeitssuchende
  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Menschen mit Berufsabschluss
  • Unternehmen
Förderungsmöglichkeiten
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Bildungsgutschein (BGS)
  • Jobcenter
  • Renten- und Unfallversicherungsträger

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist.

    Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert.

    Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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