Schulbegleiter:in / Integrationsassistent:in inkl. pädagogische Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik mit Deutsch
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklungspsychologie. Sie beschäftigen sich mit Theorien und Modellen aus der Kindheits- und Jugendpädagogik und lernen moderne pädagogische Perspektiven und Handlungsräume kennen. Dabei geht es um die Schaffung von Sicherheit, den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen und die Stärkung der Autonomie bei betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Der Kurs bereitet Sie auf die wachsenden Anforderungen in Schulen und Kindertagesstätten vor, insbesondere im Kontext von Integration und Inklusion. Sie erwerben Kompetenzen in der Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Behörden sowie in rechtlichen Grundlagen. Mit der Zusatzqualifikation in Entwicklungspsychologie erweitern Sie Ihre Fachkompetenz und sind bestens vorbereitet, um Kinder und Jugendliche professionell zu unterstützen und zu begleiten.
Für Interessierte, die die erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit im beruflichen Umfeld nicht mitbringen, wird zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt. Dadurch erlangen Sie eine höhere Sicherheit und Souveränität für den Arbeitsalltag.
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Zurück zur SucheLive-Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)
Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.