1 Wochen (Vollzeit), 2 Wochen (Teilzeit)

E-Health - Digitale Technologien im Gesundheitswesen

Wie fast alle Branchen hat sich auch das Gesundheitswesen in den letzten Jahren durch die Digitalisierung verändert. Von computergestützten Erfassungssystemen bis zur elektronischen Patientenakte und der Chipkarte der Krankenkassen: Die verschiedenen zum Einsatz kommenden Technologien  fordern das Personal heraus, sich mit der Funktionsweise, den Zusammenhängen der verschiedenen Systeme, vor allem aber auch mit der Datensicherheit zu befassen. 

Wer mit Patientendaten umgeht, ist verpflichtet, die hierfür geltenden Richtlinien und Gesetze zu beachten. Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen müssen um die Schweige- und Auskunftspflicht wissen, betreiben technischen und organisatorischen Datenschutz und kennen die grundlegenden Vorschriften hinsichtlich der Datenweitergabe. Bei der Handhabung von Gesundheitsinformationssystemen, zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, sind Regeln einzuhalten. In dieser Weiterbildung werden Sie mit der Thematik vertraut gemacht, sodass Sie für Ihren Berufsalltag gerüstet sind und mit Ihrem Fachwissen bei Arbeitgebern punkten.

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    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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