4 Wochen (Vollzeit), 4 Wochen (Teilzeit)

Lohn und Gehalt mit DATEV - Aufbaukurs

Die Lohnbuchhaltung ist nicht nur hinsichtlich der vielen unmittelbar betroffenen Parteien eine besondere Materie: Der Mitarbeiter, dessen Abteilung, die Buchführung des Unternehmens wie auch Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger sind beispielsweise vom Ergebnis jeder einzelnen Lohn- oder Gehaltsabrechnung direkt betroffen. Neben den hierfür fachlich qualifizierten Mitarbeitern des Unternehmens sind nicht umsonst auch Lohnbüros oder Steuerberaterkanzleien mit der verantwortungsvollen Aufgabe betraut und arbeiten Hand in Hand. Dabei gilt es, gelegentlich veränderte Steuer- und Sozialversicherungssätze wie auch neue Gesetzeslagen zu beobachten und immer 'up to Date' zu sein.

Meist wird die immer aktuell gehaltene Lohn-Software von DATEV eingesetzt, die komplexe Berechnungen automatisiert ausführt und die Übergabe der Lohn- und Gehaltsdaten an die entsprechenden Schnittstellen auf Knopfdruck meistert.

Dieser Aufbaukurs vermittelt u. a. Kenntnisse zu besonderen Abrechnungsgruppen und nimmt Besonderheiten wie Einmalzahlungen, Mutterschutz oder betriebliche Altersvorsorge in den Blick.

Als DATEV Bildungspartner arbeiten wir in einem immer aktuellen original DATEV-System.

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    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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