Energieeffizienz-Experte/-Expertin - Basismodul Wohngebäude für andere Berufsgruppen
Angesichts des Trends zum Energiesparen und dementsprechender Regelungen – wie beispielsweise die Energieausweispflicht für Wohngebäude – ist die fachgerechte Energieberatung eine aktuelle berufliche Herausforderung. Energieeffizienz-Experten informieren im privaten Bereich über die aktuellen Möglichkeiten, den Energieverbrauch effizient zu senken. Eine solche Energiesparberatung ist bei Modernisierungen oder Sanierungen gefragt sowie auch bereits beim Neubau.
Im Mittelpunkt des jeweiligen Energiekonzepts stehen dabei die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten von Heizung, Dämmung, Lüftung, Klima- und Sanitäranlagen. Klimaschutz und Energie-Effizienz tragen dazu bei, dass der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen mehr und mehr steigt.
Dieses Basismodul ist ein Baustein auf dem Weg zur Erlangung der Zusatzqualifikation für eine Tätigkeit als Energieberater. Diese ist laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der nötigen Grundqualifikation, die Sie schon mitbringen, förderfähig. Desweiteren besteht die Chance, sich als Energieeffizienz-Experte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude listen zu lassen sowie Energieausweise gemäß §88 GEG ausstellen zu dürfen.
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Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.