3 Monate (Vollzeit), 6 Monate (Teilzeit)

Büro- und Beschwerdemanagement, Assistenz und Sekretariat

Auf Basis des weltweit eingesetzten Microsoft® Office vermittelt Ihnen dieses Modulpaket speziell den Umgang mit Beschwerden in den unterschiedlichen Formen, wie diese auf ein Unternehmen zukommen oder auch intern gestellt werden.

Als Einstieg ist bewusst der kaufmännische Schriftverkehr gewählt, denn Reflexionen sollten auch allen Formalien genügen. Ebenso beschäftigen Sie sich mit üblicher Kommunikation und Verwaltung im Büro, dort wo meist Beschwerden ankommen.

Es folgt der fundierte Einstieg als Qualitätsfachkraft und ins Beschwerdemanagement. Denn Ziel ist es, auch die organisatorische Verwaltung gestaltbar zu machen – ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements hin zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Sie erweitern außerdem Ihre Kenntnisse in der Textverarbeitung und erwerben nützliches Praxiswissen zum sicheren Umgang mit den schützenswerten Daten. Sie üben die Anwendung notwendiger Büro-Programme, um den Büro-Alltag verlässlich bewältigen zu können und sich im digitalen Büro 4.0 sicher zurechtzufinden.

Damit sind Sie bestens gerüstet für die vielfältigen Anforderungen und können in der Berufspraxis mit Ihrer Expertise punkten.

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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